Zu schell gefahren? Rufen Sie uns an: Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922
Die Straße ist frei, man tritt gedankenverloren aufs Gas - da blitzt es rot aus dem Gebüsch und einem ist klar: dieses unfreiwillige Foto wird teuer. Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die Folgen können für den Betroffenen sehr unangenehm sein. Denn seit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs drohen mit einem Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit nicht nur saftige Geldstrafen und Punkte, sondern vor allem auch ein Fahrverbot. In Rastatt, Baden-Baden, Bühl und Umgebung gibt es einige fest eingebaute Blitzer und Vorsicht ist geboten.
Rechtsanwalt Adrian Schulz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922
Die für Geschwindigkeitsübertretung vorgesehenen Strafen finden sich im Bußgeldkatalog, der immer wieder überarbeitet wird. Wichtig für die Höhe des Bußgelds ist, ob Sie im Ort oder außerhalb geblitzt wurden. Je nach Geschwindigkeit finden Sie im Bußgeldbescheid eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und evtl. sogar ein Fahrverbot. Besonders im letzteren Fall sollten Sie unseren Rechtsanwalt Adrian Schulz ansprechen, der als Fachanwalt für Verkehrsrecht alle Möglichkeiten kennt, das Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit evtl. doch noch abzuwenden und Ihre Chancen genau prüfen kann.
Geblitzt innerorts:
Geblitzt außerorts:
Stand: Oktober 2017
Achtung Fahranfänger! Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h verlängert sich die Probezeit üblicherweise um 2 Jahre. Außerdem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Hier lohnt es sich also doppelt uns anzurufen und den Bußgeldbescheid durch einen unserer Rechtsanwälte in Rastatt, Baden-Baden oder Bühl prüfen zu lassen.
Eine weitere Besonderheit erwartet jeden, der an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt und dabei geblitzt wird. Hier kann leicht der Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung hinzukommen, der mit empfindlichen Strafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis behaftet ist.
Hat es einmal geblitzt, dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, sich gegen den Bußgeldbescheid, der alsbald ins Haus flattert, zu wehren. Viele Bußgeldbescheide sind mit einem Fehler behaftet. Über die Jahre wurden eine ganze Anzahl von Untersuchungen erstellt, die zeigen, dass den Behörden öfter Fehler unterlaufen. Die Chancen stehen also meist gar nicht so schlecht, wie Sie vielleicht befürchten.
Zuerst sollten Sie folgende zwei Fragen umgehend selbst prüfen:
Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Bußgeldbescheid als amtliches Schreiben wohl schon stimmen wird. Gerade bei höheren Bußgeldern lohnt sich eine sorgfältige Prüfung durch einen Rechtsanwalt auch in Rastatt, Baden-Baden und Bühl.
Zunächst einmal werden wir als Rechtsanwälte überprüfen, ob die Beweismittel der Bußgeldbehörde überhaupt ausreichen, um den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung nachzuweisen.
Um diese Fehler zu finden sind, wir für Sie da! Als Rechtsanwälte erhalten wir Akteneinsicht und können prüfen, ob einer dieser Punkte in Ihrem Fall vorliegt. Bei Bedarf können wir auch ein entsprechendes Gutachten veranlassen, das Ihre Argumentation untermauert.
Selbst wenn kein Messfehler vorliegt und der Fahrer auf dem Foto des Blitzers eindeutig zu identifizieren ist, sind die Verteidigungsmöglichkeiten im Verkehrsrecht für uns als Rechtsanwälte noch nicht ausgeschöpft. Es kommt dann nämlich auf die Besonderheiten des Einzelfalles an, die dazu führen können, dass die Gerichte ein unterdurchschnittliches Verschulden des Fahrers annehmen.
Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung durch eine kurze Unaufmerksamkeit des Fahrers herbeigeführt wurde (Augenblicksversagen).
Denkbar ist ein unterdurchschnittliches Verschulden auch dann, wenn sich der Fahrer im Verkehrsfluss befunden hat, während er geblitzt wurde und der Geschwindigkeit daher keine Aufmerksamkeit geschenkt hat. In diesen Fällen wird das Bußgeldverfahren zwar nicht eingestellt, die Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung fällt allerdings deutlich unterhalb der Regelsätze im Bußgeldkatalog aus. Gerne prüfen unsere Anwälte das für Sie in unseren Kanzleien in Rastatt oder Bühl.
Auf der letzten Stufe ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Hier stellt sich die Frage, ob die Regelsanktion in Relation zu den individuellen Verhältnissen des Fahrers steht. Einen Berufskraftfahrer mit drei Kindern trifft beispielsweise ein einmonatiges Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung deutlich empfindlicher als den Chef einer Firma, der sich ohne Weiteres einen Chauffeur leisten kann. Die Grenzen der Verhältnismäßigkeit sind im Gesetz nicht näher geregelt und werden - auch abhängig vom Bundesland - von jedem Richter anders ausgelegt. Während es im Rheinland in der Regel ausreicht, dass der Bußgeldsünder, der geblitzt wurde, aus nachvollziehbaren Gründen auf den Besitz der Fahrerlaubnis angewiesen ist, halten es Gerichte in anderen Regionen durchaus für angemessen, dass der Betroffene auch unter Inanspruchnahme eines Kredits kurzzeitig einen Chauffeur einstellen muss.
Geblitzt? Adrian Schulz unser Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt alle Möglichkeiten erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorzugehen. Er prüft Ihren Fall und nennt Ihnen die möglichen Optionen. Von der Beratung zur Sinnhaftigkeit eines Einspruchs, über die Durchführung bis zur Hauptverhandlung in Rastatt, Baden-Baden, Bühl oder Umgebung begleiten wir Sie kompetent und engagiert!
Rufen Sie uns an, wenn Sie geblitzt wurden!
Rechtsanwalt Adrian Schulz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922