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Wer nach einem Unfallgeschehen durch einen Dritten verletzt wird, wird sich regelmäßig mit der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen bzw. Schadensersatz durch einen Anwalt befassen. Gesetzlich ist der Anspruch für Schmerzensgeld im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. § 253 Abs. 2 BGB ist in diesem Zusammenhang die konkrete Anspruchsgrundlage für die Forderung nach einem fremdverschuldeten Unfall.
Sie suchen eine professionelle Kanzlei, die Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz engagiert vertritt? Rufen Sie uns an. Unsere spezialisierten Anwälte kümmern sich um Ihren Fall und beraten Sie kompetent. Regelmäßig betreuen wir Schadensersatzfälle aus dem Verkehrsrecht.
Wir helfen Ihnen sofort.
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
Rechtsanwälte • Fachanwälte
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Rechtsanwalt Adrian Schulz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Schadensersatz verstehen Rechtsanwälte den Ausgleich für einen materiellen Schaden, hierzu gehört z. B. die Reparatur eines beschädigten Autos. Im Rahmen des Ausgleichs kann entweder der schadenfreie Zustand wiederhergestellt oder ein entsprechender Geldbetrag gezahlt werden. Damit der Schaden in Geld ausgeglichen werden kann, muss er bezifferbar sein. In Ausnahmefällen sind auch Schätzungen erlaubt.
Schmerzensgeld dagegen soll Ausgleich für einen immateriellen Schaden bieten. Beispiele für immaterielle Schäden wären eine körperliche Einschränkung oder Schmerzen, nach einem Unfall. Ein immaterieller Schaden kann nicht direkt in Geld beziffert werden. Das Schmerzensgeld soll den immateriellen Schaden ausgleichen und eine Entschädigung darstellen. Anwälte sprechen von einer "billigen Entschädigung in Geld".
Damit ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht, muss der Betroffene an Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung verletzt worden sein. Nach einem Unfall können insbesondere Körper und Gesundheit von den Folgen betroffen sein. Die Forderung ist dann gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers anzuzeigen.
In der Praxis neigen die Versicherer jedoch nicht zu großzügigen Entschädigungen. Stattdessen bestreiten sie oftmals ihre Einstands- und mithin auch Zahlungspflicht. Das Unfallopfer muss daher seiner Darlegungs- sowie Beweislast nachkommen. Das bedeutet, dass gegenüber der Versicherung nachgewiesen wird, welche konkreten Verletzungen durch das Unfallgeschehen entstanden sind.
Aus der Darstellung müssen sich vor allem die Intensität sowie die Behandlungsdauer ergeben, da das Gesetz keine Grundlage für die Berechnung der Schmerzensgeldhöhe bietet. Unser Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht berät Sie hierzu kompetent in einem persönlichen Gespräch, und stellen auch den Kontakt zu der Versicherung des Unfallverursachers her.
Wenn Ihnen im Straßenverkehr ein Schaden zugefügt würde, lohnt es sich immer einen guten Anwalt einzuschalten. Die komplexe Rechtslage im Bereich des Schmerzensgelds ist für Laien nicht zu überschauen und die Kosten für den Rechtsanwalt muss die Gegenseite übernehmen, wenn Sie selbst an dem Unfall keine Schuld trifft.
Als Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Verkehrsrecht helfen wir Ihnen z.B. bei folgenden Fragen:
Die Anwälte der Versicherungsgesellschaften werden die Aufforderung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes regelmäßig ablehnen, wenn der Betroffene keine konkreten Nachweise beigefügt. Die Art der Verletzungen ergibt sich zumeist aus einem ärztlichen Protokoll. Über Schmerzen sowie Einschnitte in der privaten Lebensführung enthalten diese Dokumente jedoch keine Angaben. Soweit ist es ratsam, dass der Geschädigte ein Tagebuch führt, um die täglichen Folgen zu notieren. Dies ist insbesondere auch für Ihren Rechtsanwalt hilfreich, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Anhand der selbst erstellten Notizen kann sich das Opfer die konkrete Situation noch einmal vor Augen führen, um in einem Prozess keine wesentlichen Aspekte zu vergessen.
Aus den Nachweisen sollte sich ergeben, welche Intensität und Dauer die Schmerzen hatten. Zudem sollte auch konkret dargestellt werden, warum die Lebensqualität unter dem Geschehen gelitten hat, beispielsweise weil das Opfer seiner Arbeitstätigkeit oder seinen Hobbys aufgrund der Verletzungen über einen konkreten Zeitraum nicht nachgehen konnte.
Üblicherweise werden wir in der Praxis während des Mandantengesprächs auch über die zu erwartende Höhe des Schmerzensgeldes befragt. Diese Frage ist der logische Anknüpfungspunkt zwischen den Unfallfolgen und dem beanspruchten Ausgleich. Allerdings kann das Schmerzensgeld vorab nicht mit Sicherheit beziffert werden. Zwar ist es unsere Aufgabe als Anwälte, in einem Gerichtsprozess einen konkreten Geldbetrag einzuklagen, die tatsächliche Höhe liegt jedoch im Ermessen des Gerichts. Wir tragen jedoch mit Ihnen alle Informationen zusammen, die einen substantiierten Vortrag ausmachen.
Da die Schmerzensgeldhöhe im Ermessen der Richterschaft steht, die zudem vom konkreten Einzelfall abhängig ist, orientieren wir uns professionell an vergleichbaren Urteilen der Vergangenheit. Daraus lässt sich ein Anhaltspunkt ableiten, wobei eine genaue Prüfung unerlässlich ist. Deswegen raten wir Ihnen dazu, anwaltlichen Rat einzuholen, da die Entscheidungen von den einzelnen Begleitumständen sowie dem Maßstab des Verschuldens abhängig sind. Bereits kleine Fehler bei der Würdigung können zu einer Anspruchsminderung führen, so dass insbesondere Laien die rechtliche Beurteilung durch eine spezialisierte Kanzlei zu empfehlen ist.
Zu beachten ist, dass in derartigen Fällen ein gerichtliches Verfahren häufig dadurch vermieden wird, dass zuvor ein Vergleich zwischen den beteiligten Parteien geschlossen wird. Ein anwaltlich nicht vertretenes Opfer könnte gegenüber der Versicherung erneut das Nachsehen haben, wenn der Versicherer die juristische Unterlegenheit zu seinen Gunsten ausnutzt. In diesem Fall sind finanzielle Einbußen nicht nur denkbar, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten.
Wird ein Schmerzensgeld von mehr als 5000 € beantragt, finden Gerichtsverfahren darüber hinaus vor den zuständigen Landgerichten statt. Die Zivilprozessordnung (ZPO)sieht in § 78 Abs.1 ZPO für derartige Verfahren den sogenannten Anwaltszwang vor, d.h. Sie müssen sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Häufig sind die Erwartungen an Schmerzensgelder von Betroffenen viel zu hoch. Die Bedingungen wie sie zum Beispiel in den USA herrschen, wo Rechtsanwälte Millionen-Beträge als Schmerzensgelder einklagen, gelten in Deutschland nicht. Auch wenn jeder Fall einzeln betrachtet werden muss, lassen sich die zu erwartenden Beträge durch Beispiele etwas eingrenzen. Bei Verletzungen, die nicht dauerhafter Natur sind, wie Schnittwunden, Prellungen, einfache Brüche etc. wird ein Schmerzensgeld nur im Ausnahmefall über €10.000 betragen. Einfache, kleinere Verletzungen werden oft mit einigen €100 abgegolten. Nur sehr schwere dauerhafte Schäden oder Behinderungen führen zu Schmerzensgeldern die mehrere hunderttausend Euro umfassen können. Ein Schmerzensgeld in Millionenhöhe ist in Deutschland so gut wie unbekannt.
Die Höhe des Schadensersatzes hängt von sehr vielen Punkten ab. Je nachdem, welcher Schaden entstanden ist, bzw. welche Auswirkungen er hat, ergibt sich eine entsprechende Forderung.
Sehr viele Schäden sind für Laien auf den ersten Blick nicht erkennbar. Schon daher lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht, der regelmäßig vergleichbare Fälle bearbeitet. Dies empfiehlt sich auch deshalb, da sich die Höhe des Schadensersatzes in der Regel aus ähnlichen Fällen in der Vergangenheit ergibt.
Hier sind einige Beispiele:
Wichtig ist auch zu wissen, wofür kein Schadensersatz erstritten werden kann. Dazu gehören z. B.:
Bei unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht kommt es immer wieder vor, dass uns Mandanten zu dem Bestehen von Schmerzensgeldtabellen befragen. Richtig ist, dass es derartige Tabellen gibt, wodurch ein Anknüpfungspunkt zu der Schmerzensgeldhöhe hergestellt werden kann. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Tabellen keinen verbindlichen Charakter haben, sondern lediglich eine Zusammenfassung der Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahren darstellen. Letztendlich orientieren sich Richter zwar auch an derartigen Übersichten, wobei der Anspruch durch mehrere Faktoren bestimmbar sein muss.
Sinn und Zweck von Schmerzensgeldzahlungen ist es, dem Geschädigten einen Ausgleich für die Folgen eines Unfalls zu gewährleisten. Die Verletzungen sowie deren Folgen sollen angemessen vergütet werden. Daher werden diese Tabellen nicht von allgemeinverbindlichen Aussagen getragen. Vielmehr ist zu analysieren, welche Verletzungsart und -schwere im konkreten Einzelfall bestanden hat.
Darüber hinaus sind auch die Dauer des stationären Aufenthalts, notwendige Operationen, Narben, Ausfälle der Arbeitsfähigkeit, psychische Folgeerscheinungen, soziale Auswirkungen, Folgeschäden, Mitverschulden des Opfers sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien zu erörtern, um ein angemessenes Schmerzensgeld zu bestimmen.
Unsere Anwälte helfen Ihnen bei der umfassenden Prüfung, korrespondieren mit Versicherungen und Gerichten, um Ihnen zu einem fairen Abschluss und einem gerechten Schmerzensgeld zu verhelfen.
Für alle Fragen zum Thema Schmerzensgeld und Schadensersatz helfen Ihnen unsere Anwälte der Anwaltskanzlei Müller in Rastatt und Bühl weiter. Ihr Problem steht bei uns im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt Adrian Schulz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schmerzensgeld • Schadensersatz
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