Wohnung gekündigt? Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922
Wir garantieren Ihnen professionellen Rat durch spezialisierte Rechtsanwälte in allen Fragen zur Kündigung im Mietrecht. Dazu gehören u. a.
Gerade bei einer Kündigung im Mietrecht liegt jeder Fall etwas anders und Fehler können teuer werden. Eine gute Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt verhindert hohe Kosten und langwierige Prozesse.
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Rechtsanwalt Eckhard Schütt
Fachanwalt für Mietrecht
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
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Die Kündigung stellt Vermieter und Mieter vor sehr unterschiedliche Hürden. Durch den ausgeprägten Mieterschutz haben es Mieter in Deutschland relativ einfach. Sie müssen sich lediglich an die entsprechenden Fristen halten und können ansonsten einen Mietvertrag problemlos kündigen. Anders stellt sich die Situation für Vermieter dar. Sie müssen einen guten Grund haben, um einen Mietvertrag kündigen zu können. Gerade Vermieter sollten vor einer Kündigung die Optionen daher immer durch einen Anwalt prüfen lassen, um einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden.
Häufig kündigen Mieter, wenn sie z. B. eine Mieterhöhung als nicht gerechtfertigt betrachten, die aber gesetzlich zulässig ist. Auch wenn die Kündigung für einen Mieter problemlos zu bewerkstelligen ist, muss er sich doch an bestimmte Regeln halten. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Das Original der Kündigung ist mit Unterschrift dem Vermieter zuzustellen. Eine mündliche Kündigung oder auch eine E-Mail genügt den Formvorschriften nicht.
Tipp vom Rechtsanwalt: wie bei allen wichtigen Dokumenten empfiehlt es sich sicherzustellen, dass die Kündigung auch wirklich beim Vermieter ankommt. D. h., die Kündigung sollte unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters geworfen oder z. B. per Einwurfeinschreiben versandt werden.
Für die ordentliche Kündigung durch den Mieter sind auch Fristen zu beachten. In den meisten Fällen gilt per Gesetz eine dreimonatige Kündigungsfrist. Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ankommt. Nur dann ist die Kündigung zum letzten Tag des übernächsten Monats wirksam. Bei Verträgen, die vor 2001 geschlossen wurden, können andere Kündigungsfristen Gültigkeit haben. Diese Sonderfälle prüft unser Rechtsanwalt für Mietrecht im Einzelfall gerne für Sie.
Eine besondere Situation entsteht, wenn sich die Mieter trennen. Oft möchte einer der Partner aus dem Mietvertrag aussteigen und kündigen. Auch hier müssen jedoch einige Punkte beachtet werden.
Nicht so einfach gestaltet sich die fristlose Kündigung für den Mieter. Immer wieder sehen wir als Rechtsanwälte in einer unserer Kanzleien in Rastatt oder Bühl problematische Situationen wegen fristloser Kündigungen. Auch wenn diese Vorgehensweise für Mieter durchaus eine mögliche Option ist, müssen hier wesentlich mehr Punkte beachtet werden. Grundsätzlich darf ein Mieter nur dann fristlos kündigen, wenn der Vermieter seine Pflichten entscheidend verletzt. Diese Missachtung der Vereinbarungen muss so gravierend sein, dass dem Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Ein Mieter kann z. B. dann fristlos kündigen, wenn Mängel in der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen. Dies kann u. a. bei starkem Schimmel der Fall sein. Allerdings ist zu beachten, dass dem Vermieter vorher die Möglichkeit zur Beseitigung des Problems gegeben werden muss. Der Mieter muss den Vermieter also in der Regel abmahnen, bevor er eine fristlose Kündigung ausspricht. Evtl. kommt vorab auch eine Mietminderung in Frage. Gerade bei einer fristlosen Kündigung setzt das Gericht die Hürden hoch. Eine professionelle Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht ist in diesen Fällen immer zu empfehlen.
Eine ordentliche Kündigung ist für den Vermieter, anders als im Gewerbemietrecht, ungleich schwieriger als für den Mieter. Der Vermieter benötigt für die Kündigung einen Grund und ein berechtigtes Interesse, welches er auch nachweisen muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet in §573 BGB drei Ansätze, die eine ordentliche Kündigung des Vermieters rechtfertigen können.
Verletzung der vertraglichen Pflichten
Eine ordentliche Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Miete oder die Nebenkosten über längere Zeit nicht gezahlt werden, der Hausfrieden massiv gestört wird oder die Wohnung für ein nutzungsintensives Gewerbe zweckentfremdet wird. Zu beachten ist dabei, dass auch bei eklatanten Vertrags-Verstößen eine Abmahnung durch den Vermieter notwendig sein kann. Es empfiehlt sich daher für Vermieter fast immer, sich vor einer Kündigung kompetent durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, damit es nicht am Ende zu einer Räumungsklage kommt.
Ein gutes Beispiel dafür ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin (Az. 63 S 178/11): Im aktuellen Fall hatte eine Mieterin über drei Jahre die Miete immer zu spät gezahlt. Der Vermieter kündigte deshalb den Mietvertrag und verlangte Herausgabe der Wohnung. Zu Unrecht entschied das Landgericht Berlin. Die verspätete Mietzahlung ist zwar ein valider Kündigungsgrund, allerdings muss diese Konsequenz vorher klar angekündigt werden. Der Vermieter hatte zwar gemahnt, aber nicht klar gesagt, dass er den Mietvertrag kündigen werde, wenn das Problem nicht abgestellt wird. Auch in diesem Fall ist klar: Mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Mietrecht, wäre es nicht zu dem Prozess gekommen.
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Eigenbedarf
Eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ergibt sich für den Vermieter auch dann, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte oder seine engsten Familienangehörigen die Wohnung benötigen. Die Familienangehörigen, für die ein Eigenbedarf angemeldet werden kann, beschränken sich auf Eltern, Kinder, Enkel und Geschwister des Vermieters sowie eine Person, die als Pflegekraft benötigt wird. Im weitesten Sinne kann noch Nichten oder Neffen die Wohnung überlassen werden. In der Kündigung muss der Vermieter den Eigenbedarf mit einer vernünftigen und nachvollziehbaren Erklärung begründen und die Person nennen, für die die Wohnung vorgesehen ist. Der Mieter oder sein Rechtsanwalt muss aufgrund des Kündigungsschreibens prüfen können, ob es sinnvoll ist, gegen die Kündigung vorzugehen. Eine allgemeine Erklärung ist daher nicht ausreichend, was entsprechende Gerichtsurteile immer wieder bestätigen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung viele Fehler machen. Diese rächen sich spätestens im Prozess, der häufig durch eine solche Kündigung ausgelöst wird. Sowohl Vermietern, die eine rechtssichere Eigenbedarfskündigung aussprechen wollen, als auch betroffenen Mietern, empfiehlt sich daher eine anwaltliche Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Mietrecht.
Angemessene wirtschaftliche Verwertung
Der dritte Ansatz für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter, ist die angemessene wirtschaftliche Verwertung der Wohnung, auf die der Vermieter ein Anrecht hat. Dadurch soll verhindert werden, dass der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile erleidet. Allerdings darf dieser Nachteil nicht darin bestehen, dass der Vermieter die Wohnung an einen anderen Interessenten für mehr Geld vermieten könnte, auch wenn der Mietspiegel dies zulässt. Häufig steht hinter der Kündigung der zulässige Wunsch, das Gebäude abzureißen und entweder neu zu bauen oder das Grundstück zu verkaufen. Als spezialisierte Rechtsanwälte können wir Ihnen genau sagen, welche Argumente ein Gericht in diesem Zusammenhang akzeptiert und welche nicht.
Diese Kündigung gehört sicher zu den extremsten Formen der Beendigung eines Mietverhältnisses. Durch den weitreichenden Mieterschutz in Deutschland sollte ein solches Vorgehen grundsätzlich mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht abgestimmt sein. Sehr häufig kommt es bei einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Trotzdem besteht auch für Vermieter unter bestimmten Umständen durchaus die Möglichkeit der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses. Wie auch bei der ordentlichen Kündigung, muss die fristlose Kündigung schriftlich mit einer nachvollziehbaren Begründung erfolgen.
In den meisten Fällen ist Zahlungsverzug des Mieters die Begründung für eine fristlose Kündigung. Wenn ein Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten besteht, hat der Vermieter die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung. Hier hilft dem Mieter in der Regel nur noch der umgehende Ausgleich der Zahlungsrückstände. Wie bereits oben beschrieben, ist Vermietern immer anzuraten, den Mieter vorab schriftlich und beweisbar -am besten durch einen Rechtsanwalt- abzumahnen. Auch für die oft folgende Räumungsklage ist eine Einhaltung aller notwendigen Schritte wichtig.
Egal welcher Grund der Kündigung zugrunde lieg: sowohl für Vermieter als auch für Mieter empfiehlt sich die Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Kündigungen im Mietrecht sind schwierig und die Rechtslage ist komplex. Ein guter Anwalt spart dem Vermieter einen langen Rechtsstreit oder sichert dem Mieter den Erhalt der Wohnung.
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Rechtsanwalt Eckhard Schütt betreut Sie als Fachanwalt für Mietrecht kompetent zu allen Fragen der Wohnungskündigung. Unsere Kanzlei in Rastatt erreichen Sie schnell von Gaggenau, Ötigheim, Bietigheim oder Malsch. Auch von Kuppenheim oder Gaggenau ist die Strecke nach Rastatt kurz und lohnt sich für eine professionelle Beratung im Mietrecht bei Wohnungskündigung.
Alle Rechtsanwälte stehen Ihnen auch in Bühl zur Verfügung. Unsere Kanzlei in der Weinbrennerstraße 2 in Bühl/Vimbuch ist von Ottersweier, Bühlertal und Lichtenau gut zu erreichen. Für eine Top-Beratung zur Kündigung der Mietwohnung lohnt sich auch die Anfahrt von Sasbach, Achern oder Sasbachwalden. Rechtsanwalt Eckhard Schütt, unser Fachanwalt für Mietrecht, garantiert in jedem Fall eine qualifizierte Rechtsberatung zu allen Fragen der Wohnungskündigung. Auch in Bühl bieten wir Ihnen die kostenlose Ersteinschätzung an - ein Angebot, dass Sie vergleichen sollten.