Scheidung? Wir helfen Ihnen sofort! Rastatt 07222-1598890
Eine Scheidung ist immer mit emotionalen Schwierigkeiten und persönlichem Stress verbunden. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen im rechtlichen Bereich Sicherheit zu geben, Ihre Rechte
aufzuzeigen und mögliche Optionen vorzuschlagen. Wir stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt werden, damit Sie sich ganz auf Ihre persönliche Zukunft konzentrieren können. In
unserer Kanzlei erwarten Sie vertrauensvoller Rat und konkrete Hilfe, basierend auf über 10 Jahren Erfahrung im Scheidungsrecht. Unsere Anwälte garantieren Ihnen eine
kompetente, vertrauliche und auf Ihre Belange zugeschnittene Beratung.
Rechtsanwalt Christopher Müller - Familienrecht
Scheidung und Trennung
Rastatt 07222-1598890
Wir lassen Sie nicht im Unklaren:
Nach dem geltenden deutschen Eherecht ist eine Scheidung nur dann rechtsgültig, wenn sie durch das zuständige Familiengericht ausgesprochen wird. Wer sich scheiden lassen möchte, muss dementsprechend einen Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen. Einreichen kann den Scheidungsantrag jedoch nur ein Scheidungsanwalt. Der Antragsteller ist daher gut damit beraten, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt für Familienrecht einzuschalten.
Hier ein kurzer Überblick über den formalen Ablauf einer Scheidung:
Während die Übersicht ein relativ einfaches und zügiges Verfahren verspricht, sieht die Realität leider oft anders aus. Entscheidend für eine möglichst problemfreie Scheidung, ist eine Einigung der Eheleute in den wesentlichen Scheidungsfolgesachen, wie z. B. Unterhalt. Wenn es gelingt, hier Emotionen möglichst gering zu halten, kann eine Scheidung tatsächlich relativ schmerzfrei und kostengünstig ablaufen.
Deshalb sehen wir in der Findung von einvernehmlichen Lösungen einen wesentlichen Bestandteil unserer Arbeit.
Unabhängig davon, was Ihr persönlicher Grund sein mag, sich scheiden zu lassen, das Gesetz erkennt lediglich das "Scheitern der Ehe" als Scheidungsgrund an. Nach §1565 BGB bedeutet dies, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr vorhanden ist und auch keine Aussicht auf eine Wiederherstellung besteht. Das Scheitern einer Ehe ist schwierig zu beweisen und ein Aufrollen aller Details, die dazu geführt haben, soll den Beteiligten erspart bleiben. Daher reicht dem Gesetz die sogenannte "unwiderlegbare Vermutung" über das Ende der Ehe. Diese Vermutung ist dann gegeben, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und beide in die Scheidung einwilligen. Sollte einer der beiden Beteiligten der Scheidung nicht zustimmen, kann die Ehe erst nach drei Jahren rechtlich aufgelöst werden. Dann spielt es allerdings keine Rolle mehr, ob einer der Ehegatten dem Antrag widerspricht.
Trennung "Wichtig für den Scheidungsantrag ist daher das Trennungsjahr. Dieses bildet eine der Voraussetzungen für die Zulassung des Scheidungsantrags. Damit dem Scheidungsantrag stattgegeben wird, müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben. Hiermit ist gemeint, dass eine offizielle Trennung erfolgt sein muss. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar innerhalb der eigenen Wohnung vollzogen werden. Eine räumliche Trennung ist nicht unbedingt notwendig. Man spricht von der Trennung von „Tisch und Bett“.
Für den Vollzug der Trennung müssen jedoch mehrere Punkte beachtet werden. Dazu gehört z.B., dass die Räume und der Hausrat aufgeteilt werden. Da Fehler beim Trennungsjahr die Scheidung sehr langfristig verzögern können, empfiehlt sich eine individuelle juristische Beratung durch den Scheidungsanwalt. Neben den geltenden Regulierungen ist hier insbesondere auch der Einzelfall wichtig. Es ist daher ratsam, besonders frühzeitig einen Anwalt mit Schwerpunkt im Familienrecht einzuschalten.
Es existieren eine ganze Anzahl von Situationen, in denen einem der Ehepartner eine Fortführung der Ehe nicht zuzumuten ist und eine Scheidung auch vor Ablauf einer Trennungszeit durchgeführt werden kann. Allerdings stellt das Gericht an einen Härtefall besonders hohe Anforderungen und das Problem muss im Streitfall auch bewiesen werden.
Beispiele dafür sind:
Im Gegensatz dazu zählen z. B. ständiger Streit, besondere Eifersucht oder schlechte Haushaltsführung nicht als Gründe für einen Härtefall.
Eine Härtefallentscheidung ist tatsächlich nur in besonderen Ausnahmefällen erreichbar. Jeder Antragsteller sollte sich überlegen, ob eine reine Trennung bis zur Scheidung nach einem Jahr nicht ausreicht, um das Problem zu beseitigen.
Zu bedenken ist auch, dass mit einer Härtefallregelung im Vergleich zu einer einvernehmlichen Scheidung nach einem Jahr, häufig kaum Zeit gespart wird. Gründe dafür können die u. U. langwierige Beweisaufnahme oder auch der Versorgungsausgleich sein. Das Einholen und die Bearbeitung der benötigten Unterlagen für den Versorgungsausgleich dauert oft mehrere Monate.
Sollten Sie dennoch zu dem Schluss kommen, dass in Ihrer Situation eine Härtefallregelung notwendig ist, unterstützen Sie unsere Anwälte in Bühl oder Rastatt engagiert dabei, den Härtegrund darzulegen und zu beweisen. Auch bei einem Härtefall besteht die gesetzliche Pflicht einen Rechtsanwalt für die Scheidung einzuschalten. Gerade in diesen Streitfällen empfiehlt sich die Wahl eines erfahrenen Anwalts mit Schwerpunkt Familienrecht, da die Kosten bei Abweisung des Antrags erheblich sind.
Die Zeit der Trennung sollte das getrennte Ehepaar dazu nutzen, um mit dem Familienrechtsanwalt gemeinsam eine Einigung über die sogenannten Trennungsfolgesachen zu erzielen. Dazu gehören:
Wenn diese Punkte vorab geklärt werden, genügt eine entsprechende Angabe im Scheidungsantrag und die Scheidung kann zügig durchgeführt werden. Ein Richter wird die genannten Folgesachen nur dann aufgreifen, wenn die Beteiligten sich nicht einigen konnten. Am besten wird die getroffene Vereinbarung bei Gericht zu Protokoll gegeben.
Wer eine Trennung des Sorgerechts für gemeinsame minderjährige Kinder erzielen möchte, muss dafür einen eigenständigen Antrag stellen. Wird auf den Antrag verzichtet, findet keine Änderung bezüglich des Sorgerechts statt. Dieses verbleibt dann gemeinsam bei den Eltern. Ebenfalls muss ein zusätzlicher Antrag gestellt werden, soll der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden. Diese Regelung muss in einem rechtskräftigen Ehevertrag festgesetzt oder notariell beglaubigt werden. Wird der Antrag nicht gestellt, wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren zwingend durch das Familiengericht durchgeführt.
Alles Wichtige zum Sorgerecht finden Sie hier: Sorgerecht - alles was Sie wissen sollten
Wie so oft, ist leider auch hier zu sagen: Es kommt darauf an. Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt für beide Partner kann im Idealfall kurz nach Ablauf des Trennungsjahres erledigt sein. Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner nicht einig sind, kann die Scheidung im schlechtesten Fall über drei Jahre dauern. Ausnahmen stellen lediglich die Härtefall-Scheidungen dar, bei welchen das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss.
Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, gibt einige Möglichkeiten das Verfahren zu beschleunigen:
Sobald die Entscheidung zur gesetzlichen Ehescheidung feststeht, sollte ein Anwalt konsultiert werden. Wer sich frühzeitig durch einen Spezialisten für Familienrecht beraten lässt, vermeidet im Vorfeld Fehler, die die Scheidungsdauer beeinträchtigen können. Taktisch befindet sich derjenige, der frühzeitig juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt sucht, klar im Vorteil. Der Scheidungsanwalt oder die Scheidungsanwältin kann den Antragsteller auf diese Weise möglichst produktiv durch die einzelnen Phasen des Scheidungsverfahren geleiten. Gerade die Überprüfung der Trennungs- und Scheidungsfolgesachen ist von hoher Bedeutung für den Scheidungsprozess.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie gerne zum Scheidungsverfahren, den Scheidungskosten und allen Punkten, die in der Rechtssache – sowohl finanziell auch emotional - für Sie wichtig sind. Dabei sind wir stets darum bemüht, eine optimale Lösung für Sie zu finden.
Ob Scheidung, Trennung, Sorgerecht oder Unterhaltsfragen - bei uns können Sie sich auf professionellen Rat zur richtigen Vorgehensweise verlassen. Unsere Anwälte vertreten Sie kompetent vor dem Familiengericht in Rastatt sowie in Baden-Baden, Bühl, Gaggenau und Umgebung. Wir stellen dabei sicher, dass Ihnen keine Nachteile entstehen.
Rufen Sie uns an!
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
Schwerpunkt Familienrecht und Scheidung
Rastatt 07222-1598890
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Wichtige Adressen und Kontakte zum Thema Scheidung in Rastatt und Bühl
Informationen des Landratsamtes Rastatt zum Thema Scheidung finden Sie hier:
Zuständig für Scheidungen in Rastatt ist das Familiengericht im Rastatter Schloss:
Herrenstraße 18
76437 Rastatt
Tel.: 07222/978-0
Fax.: 07222/978- 423
E-Mail: poststelle@agrastatt.justiz.bwl.de
Auch das Familiengericht Rastatt stellt ausführliche Informationen zu Scheidung und verwandten Themen auf seiner Internetseite zur Verfügung:
Das Frauen- und Kinderschutzhaus in Rastatt bietet Betroffenen Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewalt.
Telefon: 07222 / 77 41 40
E-Mail: info@frauenhaus-baden-baden-rastatt.de
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de
Tel. (07222) 381-2251
Fax. (07222) 381-2299
Das Jugendamt Rastatt hat eine Informationsbroschüre für getrennte Eltern erstellt:
Landratsamt Rastatt
Psychologische Beratungsstelle
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Erdgeschoss, Zimmer B 0.04
Falls eine Namensänderung nach der Scheidung gewünscht ist, kann diese beim Standesamt beantragt werden:
Herrenstraße 15 (Rathaus Herrenstraße)
76437 Rastatt
Tel. 0 72 22 / 972-7100
Fax 0 72 22 / 972-7199
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
E-Mail: amt21@landkreis-rastatt.de
Telefon: 07222 381-2100
Fax: 07222 381-2199
Der Bürgerservice der Stadt Bühl hat eine eigene Informationsseite zum Thema Scheidung erstellt. Die Website finden Sie hier:
Das Amtsgericht in Bühl ist als Familiengericht auch für Scheidungen, Unterhalt, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht zuständig.
Hauptstr. 94
77815 Bühl
Telefon: 07223/80859-10
Fax: 07223/80859-34
E-Mail: Poststelle@agbuehl.justiz.bwl.de
www.amtsgericht-buehl.de
Notwohnung des Vereins Frauen helfen Frauen und Mädchen e.V.
Telefon: 07222-37 722
E-Mail: -
Internet: -
76437 Rastatt
Frauenhaus Ortenau-Offenburg
Telefon: 0781-34 311
E-Mail: info@frauenhaus-ortenau.de
www.frauenhaus-ortenau.de
77604 Offenburg
Robert-Koch-Straße 8
77815 Bühl
Telefon: 07223 9814-2254
Fax: 07223 9814-2295
E-Mail: pb.buehl@landkreis-rastatt.de
Hier können Sie nach einer Scheidung in Bühl Ihren Namen ändern lassen.
Hauptstraße 41
77815 Bühl
Telefon: 07223/935-581
Fax: 07223/935-582
www.buehl.de
Hauptstraße 47
77815 Bühl
Telefon: 07223 935535
Fax: 07223 9 35207
E-Mail: stadt@buehl.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr