Christopher Müller, unser Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Familienrecht, ist regelmäßig am Familiengericht in Rastatt. Er kennt alle Verfahrenswege, Organisationsvorschriften und Gepflogenheiten des Gerichtes und begleitet Sie sicher durch alle familienrechtlichen Verfahren. Für alle, die trotzdem etwas mehr über das Familiengericht in Rastatt wissen möchten, haben wir hier einige Informationen zusammengestellt.
Das Amtsgericht in Rastatt ist u. a. auch als Familiengericht der ersten Instanz für alle gängigen Streitigkeiten im Familienrecht zuständig. Im Wesentlichen werden Scheidungen bzw. die Aufhebung von Lebenspartnerschaften und alle damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten verhandelt. Ein wichtiger Schwerpunkt sind in diesem Zusammenhang die Ansprüche, die zwischen verschiedenen Familienangehörigen bestehen oder sich durch die Scheidung ergeben.
Beispiele für die verhandelten Angelegenheiten vor dem Familiengericht in Rastatt sind:
Oft werden die einzelnen Punkte mit dem Scheidungsverfahren beim Familiengericht zusammengefasst. Man spricht dann von Regelungen im sogenannten Scheidungsverbund.
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) legt die Organisation familienrechtlicher Rechtsfindung fest. Das familiengerichtliche Verfahren ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Die Zivilprozessordnung wird zum Teil in Eheangelegenheiten, bei Verfahren zum Unterhalt, Güterrechtssachen und sonstigen Familiensachen angewendet.
Die mündliche Verhandlung im Familiengericht findet auch am Amtsgericht Rastatt immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bei den Verfahren zu Unterhalt, im Güterrecht und bei den sonstigen Familiensachen müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Bei einer Scheidung besteht nicht für beide Beteiligten Anwaltszwang, sondern es reicht, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Soweit der andere Ehepartner keine eigenen Anträge stellt und ansonsten der Scheidung zustimmt, muss er sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Das Gleiche gilt für Verfahren über die Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften vor dem Familiengericht Rastatt.
Das Familiengericht in Rastatt darf nicht rechtsberatend tätig werden. Ausschließlich Rechtsanwälte können Rechtsrat erteilen.
Im Familienrecht wurden die Bezeichnungen für die Beteiligten an einem Verfahren bereits vor längerem geändert. Sie unterscheiden sich von den üblicherweise in Gerichtsverfahren verwendeten Begriffen. Die Bezeichnungen sind im "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG)" geregelt und damit auch vor dem Familiengericht in Rastatt verbindlich.
Vor dem Familiengericht gibt es keine Parteien, sondern lediglich Beteiligte. Es existieren keine Kläger oder Beklagte, sondern Antragsteller und Antragsgegner. Dementsprechend gibt es auch keine Klagen, sondern lediglich Anträge. Man spricht nicht von einem Prozess, sondern von einem Verfahren. In manchen Fällen gibt es weitere Beteiligte wie z. B. das Jugendamt, wenn bestimmte Kindschaftssachen verhandelt werden oder die Deutsche Rentenversicherung bei Verfahren über den Versorgungsausgleich.
Die Verfahrenskosten teilen sich auf in Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten:
Die Gerichtskosten beinhalten die Gebühren des Gerichts und die Auslagen des Familiengerichts (z. B. eine Entschädigung für Zeugen oder die Kosten der Sachverständigen).
Unter außergerichtlichen Kosten versteht man hauptsächlich Anwaltskosten.
Bevor ein Verfahren eröffnet wird muss der Antragsteller oder die Gebühren des Familiengerichts im Voraus bezahlen. Erst dann kann der Antrag verhandelt werden. Dies gilt nicht, wenn Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde. Ob Verfahrenskostenhilfe gewährt wird, regeln die Bestimmungen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Zivilsachen.
Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, entscheidet das Familiengericht in Rastatt, wie die Kosten aufgeteilt werden. Bei Scheidungen oder Kindschaftssachen werden die entstandenen Kosten normalerweise gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, jeder Ehepartner bzw. jedes Elternteil muss die Hälfte der Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten übernehmen. In anderen Bereichen, wie z. B. in Unterhaltssachen, existiert eine Verteilung nach Quoten.
Herrenstraße 18 (Schloss)
76437 Rastatt
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Tel.: 07222/978 0
Fax: 07222/978 423
Sehr gerne erklären wir Ihnen alle Schritte in Ihrem familienrechtlichen Verfahren. Ob Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht, wir können Ihnen genau sagen, was nötig ist um ans Ziel zu kommen. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen schnell und professionell in allen Familiensachen.
Christopher Müller
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht
Tel. 07222-3859908