Verkehrsrecht · 08. Januar 2025
Wechselseitige Rücksichtnahme erforderlich-
Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung gemäß Gefahrenzeichen 120 besteht kein regelhafter Vorrang für einen der beiden Fahrstreifen. Laut BGH-Urteil (08.03.2022, VI ZR 47/21) müssen beide Fahrzeuge Rücksicht aufeinander nehmen. Das Reißverschlusssystem greift nicht automatisch ein. Eine Klage auf vollständigen Schadensersatz scheiterte, und der BGH bestätigte eine Haftungsquote von 50%.