Die Rechtsprechung in Deutschland darf auch bei Epidemien nicht stillstehen. Allerdings müssen die Gerichte mit geeigneten Maßnahmen auf die Corona-Krise reagieren. Für Baden-Baden, Rastatt, Bühl, Gaggenau und weitere Gemeinden in der Umgebung ist das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig. Der Direktor des Arbeitsgerichts Karlsruhe hat jetzt konkrete Verhaltensmaßnahmen für Arbeitsgerichtsprozesse während der Corona-Epidemie veröffentlicht.
Sollten Sie und Ihr Rechtsanwalt daher während der Epidemie einen Arbeitsgerichtsprozess führen, müssen Sie die folgenden Richtlinien beim Arbeitsgericht in Karlsruhe beachten.
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Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922
Arbeitsgericht während der Corona Krise
Folgende Besonderheiten sind während der Corona-Krise beim Arbeitsgericht in Karlsruhe zu beachten:
- Ein persönliches Erscheinen bei Güteverhandlungen ist weitestgehend nicht notwendig, soweit ein Rechtsanwalt die Partei vertritt und die Partei während des Prozesses telefonisch zur Verfügung steht
- Es werden Zugangskontrollen durchgeführt, um größere Ansammlungen zu vermeiden
- Die Parteien dürfen das Gericht erst kurz vor dem Prozess betreten und müssen es danach umgehend wieder verlassen
- Die Öffentlichkeit wird gegebenenfalls von den Güteverhandlungen ausgeschlossen
- In den Besprechungsräumen dürfen sich max. 3 Personen aufhalten
- In den Wartebereichen ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen
- Desinfektionsmittel werden bereitgestellt
- Wer Corona-Symptome aufweist, darf nicht an einer Verhandlung teilnehmen
Schreiben des Arbeitsgerichtes Karlsruhe
Hier finden Sie das Schreiben des Arbeitsgerichtes Karlsruhe im Original.
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