Auch ohne am Steuer zu sitzen, kann der Führerschein nach einem zu hohen Alkoholkonsum gefährdet sein. Das musste ein offenbar gut geübter Trinker erfahren, der auf einem Fest durch sein Verhalten aufgefallen war.
Drei Promille Alkohol im Blut
Der Mann hatte dem Alkohol kräftig zugesprochen und wurde auf einem Fest durch seine Aggressivität auffällig. Als er randalierte, brachte die herbeigerufene Polizei ihn in ein Krankenhaus. Hier schlief der Mann nicht nur seinen Rausch aus, sondern ihm wurde auch eine Blutprobe entnommen. Dieses ergab einen Blutalkoholgehalt von drei Promille, einem Wert, bei dem ungeübte Konsumenten von Alkohol in der Regel nicht mehr stehen können.
Fahrerlaubnisbehörde verlangt MPU
Die Fahrerlaubnisbehörde wurde von dem Ergebnis der Blutuntersuchung informiert. Sie ordnete daraufhin eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) an, im Volksmund unter der wenig schmeichelhaften Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt. Bis zur Vorlage des Ergebnisses dieser Prüfung wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrte sich dieser mit einer Klage.
Führerscheinentzug bei Alkoholmissbrauch rechtens
Der Klage wurde nicht stattgegeben. Vielmehr bestätigte das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 3 L 823/12.MZ) die Sichtweise der Fahrerlaubnisbehörde. Danach besteht bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille regelmäßig der Verdacht, dass eine Gewöhnung an Alkohol durch Alkoholmissbrauch vorliegt. Die angeordnete MPU dient dazu, diesen Verdacht zu bestätigen oder zu widerlegen. Bei einer Person, die mit drei Promille Alkohol im Blut noch in der Lage ist, zu randalieren, besteht nach Auffassung des Gerichtes ein hinreichender Verdacht auf einen häufigen Missbrauch von Alkohol. Da Alkohol nicht nur ein Genuss-, sondern auch ein Suchtmittel ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Mann im alkoholisierten Zustand am Straßenverkehr aktiv teilnimmt. Aus diesem Grund waren die Anordnung der Untersuchung im Rahmen einer MPU und der sofortige Führerscheinentzug ohne diesen Nachweis rechtens.
Auto stehen lassen reicht nicht
Viele Menschen, die Alkohol zu sich nehmen, sind der Auffassung, dass ihnen der Führerschein nur dann abgenommen werden kann, wenn sie ein Fahrzeug führen. Diese Auffassung ist falsch, wie der beschriebene Fall zeigt. Wer zu Fuß oder auch mit dem Fahrrad mit einer hohen Alkoholkonzentration im Blut angetroffen wird, dem kann der Führerschein zumindest so lange entzogen werden, bis er durch eine MPU nachgewiesen hat, keinen Alkoholmissbrauch zu betreiben. Nur das Auto stehen zu lassen, sichert also nicht den Führerschein.
Kompetente Beratung
Gerne beraten wir Sie kompetent zu allen Fragen im Zusammenhang mit Führerscheinentzug und Alkohol am Steuer. Rechtsanwalt Martin Borsch hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert und setzt sich in diesen Fällen engagiert für Sie ein.
Rufen Sie uns an:
Rechtsanwalt Adrian Schulz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Christopher Müller & Kollegen
Rastatt 07222-3859908 • Bühl 07223-4079922