Regelmäßig sehen wir als Rechtsanwälte den Streit um die Wandfarbe der Mietwohnung. Häufig wünschen sich Mieter auffällige Farben, während die Vermieter auf einem neutralen Weiß bestehen. Eine weitere Entscheidung zu dieser bereits häufig diskutierten Situation, hat vor einiger Zeit das Landgericht Bremen getroffen (1 S 37/17).
Die Mieter beauftragen eigenständig den Maler
Im vorliegenden Fall war der Vermieter verpflichtet, im Rahmen der Schönheitsreparaturen bestimmte Wände einer Wohnung neu zu streichen. Die Mieter wünschten sich eine beige Farbe, während der Vermieter auf einem weißen Anstrich bestand. Da keine Einigung zustande kam, beauftragten die Mieter schließlich einen Maler der die Arbeiten in der gewünschten Farbe ausführte und eine Rechnung von über €1.000 stellte. Die Anwälte der beiden Parteien stritten sich nun darum, wer für diesen Betrag aufkommen muss.
Wer muss die Kosten übernehmen?
Das Landgericht in Bremen prüfte, ob die Renovierungspflicht für den Vermieter bestand und ob er damit im Verzug war. Nachdem beide Situationen unzweifelhaft vorlagen, verpflichtete das Gericht den Vermieter die Kosten zu übernehmen. Wenn der Vermieter einer aus dem Mietvertrag bestehenden Pflicht nicht nachkommt, haben Mieter nach entsprechender Mahnung das Recht, die notwendigen Arbeiten selbst durchführen zu lassen und Erstattung zu verlangen. Die hierbei von den Mietern zu beachtenden Pflichten sah das Gericht als erfüllt an.
Wie weit darf der Vermieter in die Farbgebung eingreifen
Für jeden Rechtsanwalt steht fest: es handelt sich bei einer Mietwohnung um den Lebensmittelpunkt der Mieter. Aus dieser Situation ergibt sich eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit. Dies gilt vor allem so lange, als dem Vermieter keine oder nur zu vernachlässigende Nachteile entstehen. Im vorliegenden Fall wies das Gericht darauf hin, dass die Mieter bei Auszug auffallende Farben zu beseitigen hätten. Im Umkehrschluss kann der Vermieter daher keinen Nachteil geltend machen, wenn während der Mietzeit bestimmte Farben von den Bewohnern bevorzugt werden. Solange keine erhöhten Kosten durch ausgefallene Malerarbeiten oder besonders teure Farbe entstehen, hat der Vermieter farbliche Wünsche zu dulden.
Das empfiehlt der Rechtsanwalt für Mietrecht
Falk-Michael Habel, unser Anwalt für Mietrecht empfiehlt Vermietern in der Regel sich nicht auf einen Streit um die Farbwahl während der Mietdauer einzulassen. Die Gerichte haben in der Vergangenheit häufig die Gestaltungsfreiheit des Mieters klargestellt. Ausnahmen bestehen dann, wenn dem Vermieter belegbare Nachteile entstehen. Neben teurer Farbe oder aufwändiger Gestaltung die entsprechende Malerkosten verursacht, kann dies auch z. B. eine Farbe sein, die übermäßige Belastung der Tapete bewirkt (schwere Ölfarben etc.). In diesen Fällen empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung, dass die Mieter die Mehrkosten übernehmen.
Kompetente Beratung
Rechtsanwalt Falk-Michael Habel ist als Anwalt für Mietrecht ein versierter Profi in allen Fragen zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Seit mehreren Jahren berät er erfolgreich sowohl Vermieter als auch Mieter zu Themen wie z. B. Kündigung, Eigenbedarf, Mietverträgen, Nebenkosten. In der Region Baden-Baden, Rastatt, Gaggenau, Bühl und Umgebung finden Sie durch die Rechtsanwaltskanzlei Christopher Müller und Kollegen eine qualifizierte Beratung und engagierte Vertretung bei allen Streitfragen im Mietrecht. Rufen Sie uns an.
Falk-Michael Habel
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