Nicht selten ergibt sich die Situation, dass man krankgeschrieben ist, sich aber eigentlich schon wieder fit fühlt. Ärzte gehen oft "auf Nummer sicher" und stellen auch bei leichteren Krankheiten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für eine oder mehrere Wochen aus. Wer sich dann zuhause langweilt oder ein schlechtes Gewissen gegenüber seinen Kollegen hat, fragt sich, ob er nicht trotz des "gelben Scheins" wieder ohne Nachteile an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
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Zählt da nur mein Gefühl?
In diesem Fall gibt es keinen Grund zur Sorge. Wer der Meinung ist, dass er wieder arbeiten kann, darf das auch. Der Arzt kann nur eine Prognose darüber ausstellen, wie lange sein Patient voraussichtlich arbeitsunfähig ist. Genau wissen kann er es nicht. Da die Ärzte normalerweise vermeiden wollen, jemanden zur Arbeit zu schicken, der noch unter seiner Krankheit leidet, sind Zeiträume für die Arbeitsunfähigungsbescheinigung eher großzügig bemessen. Die gleiche Krankheit kann eine Person nur kurz beeinträchtigen, während sie den nächsten für längere Zeit ans Bett fesselt.
Gibt es eine "Gesundschreibung"?
Um an den Arbeitsplatz zurückzukehren, benötigt man keine ärztliche Freigabe. Es entscheidet alleine das persönliche Gefühl. Eine "Gesundschreibung" existiert nicht. Das heißt, Sie müssen vorher nicht noch einmal zum Arzt, um eine Art Freigabe zu erhalten.
Dem Arbeitgeber ist allerdings nicht damit geholfen, wenn man sich trotz heftiger Beschwerden an seinen Arbeitsplatz begibt, weil man einen guten Eindruck machen möchte. Oft ist das Gegenteil der Fall. Evtl. empfiehlt es sich, vor Arbeitsantritt noch einmal einen Termin bei seinem Arzt zu vereinbaren, da man die Krankheit als Laie nie genau einschätzen kann. Das Arbeitsrecht ist jedoch klar: Sie dürfen zweifelsfrei an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn Sie sich wieder fit fühlen.
Eine Ausnahme zu dieser Regel stellt ein Beschäftigungsverbot dar, wie es z. B. für Schwangere gelten kann.
Wie steht es mit dem Versicherungsschutz?
Die gesetzliche Unfallversicherung besteht unabhängig von Ihrer Entscheidung. Sie verlieren also nicht Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie trotz eines "gelben Zettels" zur Arbeit gehen. Dies gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Wie auch ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, fällt ein Arbeitsunfall nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn er in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht.
Top-Beratung vom Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Christopher Müller berät seine Mandanten seit über zehn Jahren erfolgreich zu allen Fragen im Arbeitsrecht. Hier erhalten Sie eine fundierte Beratung und eine engagierte Vertretung.
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Darf ich während meiner Krankheit woanders arbeiten?
Problematisch wird es, wenn Sie trotz "Krankschreibung" woanders arbeiten. Die Erlaubnis wieder arbeiten zu gehen, wenn Sie sich gut fühlen, bezieht sich nur auf Ihren regulären Arbeitsplatz. Während der Krankheit an anderer Stelle zu arbeiten, kann zu einer Abmahnung oder sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.
Obwohl das Bundesarbeitsgericht dies bereits vor vielen Jahren entschieden hat (BAG - 2 AZR 965/06), gibt es auch hier Ausnahmen. Sollten Sie wegen einer Nebentätigkeit während der Krankschreibung gekündigt werden, empfiehlt es sich, auf jeden Fall einen guten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Muss ich den Arbeitgeber informieren?
Es ist dringend anzuraten Ihren Chef zu informieren, dass Sie trotz einer "Krankschreibung" wieder zur Arbeit kommen. Ihr Arbeitgeber muss die Situation einschätzen können, bevor er Sie trotz Ihrer Krankheit wieder an den Arbeitsplatz zurücklässt. Dies ergibt sich aus seiner Fürsorgepflicht Ihnen, aber auch Ihren Kollegen gegenüber. Letztlich könnte er verantwortlich gemacht werden, wenn Sie sich verletzen, weil Sie z.B. Medikamente nehmen, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen oder Ihre Kollegen mit einer Grippe anstecken.
Der Arbeitgeber hat also das Recht und sogar die Pflicht, Sie wieder nach Hause zu schicken, wenn er der Meinung ist, dass dies notwendig ist.
Tipp vom Anwalt: Rufen Sie Ihren Chef an und klären Sie die Situation, bevor Sie wieder zur Arbeit gehen.
Muss ich Krankengeld zurückzahlen?
Sollten Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, erhalten Sie als Arbeitnehmer von Ihrer Versicherung Krankengeld. Dies ist eine Kompensation für den entgangenen Lohn.
Wenn Sie nun früher als geplant wieder zur Arbeit gehen, entfällt der Anspruch auf Krankengeld ab dem Tage der Rückkehr. Dafür erhalten Sie wieder Ihren regulären Lohn. Evtl. vorausgezahltes Krankengeld muss in diesem Fall zurückgezahlt werden. Sie sind auch verpflichtet, Ihrer Krankenkasse den vorzeitigen Arbeitsbeginn umgehend mitzuteilen.
Was passiert, wenn ich einen Schaden verursache?
Wenn Sie einen Schaden verursachen, weil Sie z.B. unkonzentriert sind, gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung. Ob Sie den Schaden während einer Krankheit verursacht haben oder nicht, spielt dabei erst einmal keine Rolle. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz können Sie in beiden Fällen in die Haftung genommen werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften Sie generell nicht. Dies muss im Einzelfall geklärt werden.
Zum einen spielt hier die sogenannte "Gefahrgeneigtheit" der Tätigkeit eine Rolle. Andererseits wird die Frage auftauchen, ob der Arbeitgeber das Risiko vorab hätte erkennen müssen. Dies ist eine Abwägungsfrage, die nur im speziellen Fall diskutiert werden kann.
Um diese Fragen zu klären, rufen Sie uns an. Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung - ohne Kostenrisiko für Sie!
Kompetente Beratung zu Arbeitsrecht und Krankschreibung
Wann darf ich zur Arbeit gehen und was sollte ich beachten? Alle arbeitsrechtlichen Fragen zu Krankheit und Job beantworten unsere Anwälte Ihnen gerne. Insbesondere, wenn es im Zusammenhang mit einer "Krankschreibung" Ärger mit dem Chef gibt, sollten Sie uns anrufen. In der kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie von einem versierten Rechtsanwalt genau, welche Möglichkeiten Sie haben.
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